Medizinische Masken während Gottesdienten verpflichtend

Liebe Gottesdienstbesucherinnen und Besucher,

 

die neuen Verlautbarungen der Landesregierung verpflichten

alle Gottesdienstteilnehmer und –Teilnehmerinnen

ab dem 23.01.2021 zum Tragen einer medizinischen Maske (Typ FFP-2 bzw. KN95/N95-Standard oder sogenannte OP-Maske) während des gesamten Gottesdienstes sowie beim Betreten und Verlassen der Kirche.

Sogenannte Alltagsmasken sind nicht mehr erlaubt!